Beschluss vom Verwaltungsgericht Köln - 27 L 655/26.A

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 27 K 2245/26.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 3 des Bescheids des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 11.3.2026 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.


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