Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 234/97

Tenor

1. Der Antrag des Antragstellers, die aufschiebende Wirkung seiner unter dem Aktenzeichen 10 K 299/97 anhängigen Klage gegen den Einberufungsbescheid des Kreiswehrersatzamtes E. 30. Oktober 1996 in der Fassung des Widerspruchsbescheides der Wehr- bereichsverwaltung III vom 15. Januar 1997 und des weiteren Bescheides vom 23. Januar 1997 anzuordnen, wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

3. Der Streitwert wird auf 4.000.-- DM festgesetzt.

4. Die Beschlußformel soll den Beteiligten telefonisch vorab mitgeteilt werden.


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