Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 4720/97

Tenor

Der Bescheid der Beklagten vom 15.11.1996 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 09.10.1997 wird aufgehoben, soweit er einen Betrag von 16.578,57 DM übersteigt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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