Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 1528/00.A

Tenor

Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Abschiebungsandrohung der Antragsgegnerin vom 27.12.2000 wird abgelehnt.

Die außergerichtlichen Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens trägt die Antragstellerin.


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