Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 11 K 4206/00

Tenor

Die Bescheide des beklagten Amtes vom 3.7.2000 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 25.10.2000 und 3.1.2001 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Amt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Amt darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.