Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 4032/00

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die klagende Partei die Klage zurückgenommen hat.

Der Vorausleistungsbescheid des Beklagten vom 26.11.1999 und der dazu ergangene Widerspruchsbescheid werden aufgehoben, soweit die damit festgesetzte Vorausleistung den Betrag von 761,09 DM übersteigt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die klagende Partei zu 51 % und der Beklagte zu 49 %.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.


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