Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 3 K 2335/00

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, das Flurstück 1296 der Flur 9 der Gemarkung T. I. mit Grabstätten zu belegen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 20.000 DM.


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