Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 4215/99

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1) und 2), die diese selber tragen.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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