Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 707/02

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

3. Der Streitwert wird auf 2.000,-- Euro festgesetzt.


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