Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 1110/02

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin (11 K 2646/02) gegen die Sperrverfügung der Antragsgegnerin vom 6.2.2002 in Gestalt ihres Widerspruchsbescheides vom 12.7.2002 wird wiederhergestellt.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 5.000,- ( festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.