Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 3 K 1772/01

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin zu 1. den Betrag von 15.886,89 Euro (entsprechend 31.072,06 DM) einschließlich 4 vom Hundert Zinsen seit dem 23. Juli 2001 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist für die Klägerinnen und für die Beklagte jeweils vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages.


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