Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 1418/02

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, das bei dem Staatlichen Umweltamt in C. zur Verfügung stehende Beförderungsamt der Besoldungsgruppe A 12 BBesO nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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