Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 883/03

Tenor

Der Antrag vom 05.08.2003 wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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