Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 1120/03

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. und 2., die diese selbst tragen. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 3. sind erstattungsfähig.

3. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.


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