Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 1067/03

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 6088/03 gegen den Rücknahmebescheid des Antragsgegners vom 05.06.2003 wird wieder hergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 3000 EUR festgesetzt.


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