Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 4431/03

Tenor

Die den östlichen Stichweg B. e. C. betreffenden drei Erschließungsbeitragsbescheide des Beklagten vom 25.02.2003 und seine dazu ergangenen Widerspruchsbescheide vom 22.04.2003 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten der Verfahren.

Wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.


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