Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 248/04

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Widersprüche der Antragsteller gegen die Bescheide des Antragsgegners vom 05.11.2003 wird hinsichtlich der Ziffern I der angefochtenen Verfügungen wieder hergestellt und hinsichtlich der Ziffern IV der angefochtenen Verfügungen angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 4.000 EUR festgesetzt.


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