Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 1573/03

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten ihres jeweiligen Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Die Kostenentscheidungen sind vorläufig vollstreckbar.

Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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