Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 523/04

Tenor

1. Der Antrag, den Antragsgegnern im Wege einer einstweiligen Anordnung aufzugeben, sämtliche Maßnahmen mit dem Ziel, das Krankenhaus in C. T1. -T2. zu schließen, bis zum Abschluss eines Klageverfahrens, des Bürgerentscheids und eines Feststellungsverfahrens einzustellen, wird abgelehnt.

2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerinnen als Gesamtschuldner.

3. Der Streitwert wird auf 2.000 Euro festgesetzt.


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