Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 11 K 545/05

Tenor

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 6.9.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.2.2005 verpflichtet, die Klägerin in den deutschen Staatsverband einzubürgern.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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