Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 452/05

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage - 1 K 1444/05 - wird hinsichtlich der Nr. 2 der Baugenehmigung des Antragsgegners vom 29.06.2005 - Einzelgenehmigung für geplante Spiele oberhalb von 6.000 Besuchern - angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag der Antragsteller abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens zu je einem Drittel einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 12.000,00 EUR festgesetzt.


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