Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 469/05

Tenor

1. Der Antrag wird abgelehnt.

2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. 3. Der Streitwert wird auf 10.000,00 EUR festgesetzt.


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