Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 182/06

Tenor

Die aufschiebende Wirkung der Klage in dem Verfahren 1 K 710/06 vom 22.03.2006 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 14.03.2006 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 1.000,00 EUR festgesetzt.


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