Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 501/06

Tenor

Das Klageverfahren wird eingestellt, soweit der Kläger in dem Erörterungstermin am 30.06.2006 seine Klage - in Höhe von 83,60 EUR - gegen den über 583,00 EUR ergangenen Beitragsbescheid des Beklagten vom 27.04.2004 zurückgenommen hat.

Im übrigen wird der Beitragsbescheid des Beklagten vom 27.04.2004 und insoweit auch sein dazu ergangener Widerspruchsbescheid vom 06.02.2006 aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der auf den zurückgenommenen Teil der Klage entfallenden Kosten, die dem Kläger in Höhe von 14 % zur Last fallen.

Wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.