Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 3 L 471/06

Tenor

Der Antrag des Antragstellers, die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung bis zu einer endgültigen Entscheidung vorläufig zu verpflichten, für die Beigeladene den nächstmöglichen auf der Reserveliste des Antragstellers zur Kommunalwahl 2004 aufgeführten Bewerber zur Übernahme des Mandates aufzufordern, wird abgelehnt.

2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert beträgt 2.500,00 Euro.


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