Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 656/06

Tenor

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 13.09.2006 in dem Verfahren 1 K 2956/06 gegen die der Beigeladenen unter dem 10.07.2006 erteilte Baugenehmigung des Antragsgegners für die Errichtung einer Mobilfunkbasisstation mit Schleuderbetonmast auf dem Grundstück Gemarkung T. O. , Flur 13, Flurstück 1936 wird angeordnet.

2. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Streitwert wird auf 3.750,00 EUR festgesetzt.


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