Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 2897/05

Tenor

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV) vom 15.12.2004 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 15.11.2005 verpflichtet, dem Kläger für die Jahre 2002 bis 2004 einen Betrag von 769,32 EUR zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 v.H. des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Gläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit leistet.


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