Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 904/06

Tenor

1. Herr D. X. , F. -T1. -S. , I. , wird beigeladen.

2. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

3. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.


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