Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 3493/06

Tenor

Die an den Kläger ergangenen Erschließungsbeitragsbescheide des Beklagten vom 18.08.2006 sowie seine dazu gehörigen Widerspruchsbescheide vom 02.11.2006 werden aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten der Verfahren.

Wegen der Kosten ist das Urteil vorläufig vollstreckbar.


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