Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 11 L 615/05

Tenor

Der Antrag, die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig zu erklären, wird abgelehnt.

Die Erinnerung wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.


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