Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 2765/06

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Kläger hinsichtlich des Gebührenbescheides die Klage zurückgenommen haben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können eine Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor einer Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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