Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 810/05

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50 EUR abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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