Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 11 K 1678/06

Tenor

Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte bzw. die Beigeladene vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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