Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 1 K 3673/06

Tenor

Die dem Beigeladenen vom Beklagten erteilte Baugenehmigung vom 09.02.2005 in der Fassung der Nachtragsgenehmigung vom 10.11.2006 zur Nutzungsänderung einer Lagerhalle zu einem Bethaus der Mennoniten Brüdergemeinde e. V. auf dem Grundstück Gemarkung O. -F. , Flur 8, Flurstücke 51 und 68 (An der T. 34 a in S. -X. ) wird aufgehoben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.


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