Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 7 K 2740/06

Tenor

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 24.04.2006 und des Widerspruchsbescheides des Landrates des Kreises H. vom 15.08.2006 verpflichtet, dem Kläger eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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