Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 1158/07

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens, für das keine Gerichtskosten erhoben werden, trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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