Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 10 L 394/07

Tenor

werden auf Antrag 1438/07 vom 02.08.2007 die nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 31.07.2007

von der Antragsgegnerin an den Antragsteller

zu erstattenden und bereits mitgeteilten Kosten auf

126,45 EUR

(in Worten: Hundertsechsundzwanzig 45/100 EUR)

nebst Zinsen in Höhe von 5 vom Hundert über dem Basiszinssatz ab 03.08.2007 festgesetzt.

Der weiter gehende Antrag wird zurückgewiesen.


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