Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 9 L 585/07

Tenor

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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