Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 6 L 624/07

Tenor

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin E1. -T. aus C1. wird abgelehnt.

2. Es wird einstweilen angeordnet, dass die Antragsgegnerin der Antragstellerin deren am 23.12.2000 geborene Tochter T1. C2. übergibt.

3. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Anordnungsverfahrens.


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