Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 689/07

Tenor

Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass der Antragsteller nicht mit Wirkung vom 01.01.2008 auf den Antragsgegner zu 2. übergeht.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller und die Antrags-gegner zu je einem Drittel.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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