Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 708/07

Tenor

Es wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig festgestellt, dass der Antragsteller nicht mit Wirkung vom 01.01.2008 auf den L. I. übergegangen ist.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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