Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 159/08

Tenor

1. Das Verfahren des Antragstellers zu 1. wird getrennt und unter dem Aktenzeichen 7 L 153/08 fortgeführt.

2. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, die Antragsteller zu 2. bis 4. nach Kasachstan abzuschieben.

3. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

4. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 3.750 EUR festgesetzt.


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