Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 7 L 225/08

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die für erstattungsfähig erklärt werden.

Der Streitwert wird auf 27.500 EUR festgesetzt.


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