Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 105/08

Tenor

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind erstattungsfähig. Der Antrag wird abgelehnt. Der Streitwert wird auf 12.000,00 EUR festgesetzt.


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