Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 6 K 2220/08

Tenor

Der die Beigeladene betreffende Bescheid der Beklagten vom 14.3.2008, geändert durch die Bescheide vom 2.6. und 2.7.2008, wird, soweit er die Aufnahme des Standortes M. des Klinikums M1. in den Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Leistungsangebot Periphere Blutstammzellentransplantationen (PBST) feststellt, ebenso wie der Widerspruchsbescheid vom 4.7.2008 aufgehoben.

Die Beklagte und die Beigeladene tragen die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten der Klägerin je zur Hälfte und ihre eigenen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte und die Beigeladene dürfen die Vollstreckung durch die Klägerin jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.


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