Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 9 K 437/08

Tenor

Die Bescheide über Grundbesitzabgaben und andere Abgaben 2008 des Beklagten vom 10.01.2008 werden aufgehoben, soweit darin Straßenreinigungsgebühren für die Winterwartung Stufe 1 von mehr als 109,62 EUR für das Grundstück H.-----straße 56 - 58, von mehr als 156,87 EUR für das Grundstück E. Straße 83 und von mehr als 51,03 EUR für das Grundstück P.-----------weg festgesetzt worden sind.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.