Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 4 K 1391/08

Tenor

Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 11.12.2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.03.2008 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 05.12.2007 bezüglich der Aufwendungen für die Beschaffung der Medikamente "Terzolin Lösung" und "ACC Akut" Beihilfe zu gewähren und auf den Betrag Prozesszinsen ab Klageerhebung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreckungsbetrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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