Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 4 L 45/09

Tenor

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die derzeit an den C. des Regierungsbezirks Detmold zu besetzenden und noch nicht besetzten Stellen für Technische Lehrer (Besoldungsgruppe A 11 T BBesO) mit den Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung der Antragstellerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden ist.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.


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