Urteil vom Verwaltungsgericht Minden - 5 K 765/09

Tenor

Der Bescheid des Beklagten vom 09.03.2009 wird aufgehoben, soweit er einen Kanalanschlussbeitrag von 10.234,83 EUR übersteigt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens trägt der Kläger zwei Neuntel, der Beklagte sieben Neuntel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.


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