Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 623/09.A

Tenor

1. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C. in I. beigeordnet.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


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