Beschluss vom Verwaltungsgericht Minden - 1 L 623/09.A

Tenor

1. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt C. in I. beigeordnet.

2. Der Antrag wird abgelehnt.

3. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.